Von der Vielfalt wirkungsloser CSR-Instrumente zu einer rechtsverbindlichen Ethik-Bilanz

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Von Christian Felber (April 2018)

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung erhält durch die EU Direktive und die CSR Richtlinie in Deutschland eine gesetzlich verbindliche Grundlage. Allerdings bleibt noch vieles im Belieben der Unternehmen. Deshalb hat die gesetzliche Verpflichtung zum Berichten kaum eine Wirkung auf die Aktivitäten und Entscheidungen der betroffenen Unternehmen. Von der Gemeinwohl-Ökonomie, die ein aussagefähigeres Berichtsmodell entwickelt hat, kommen interessante Impulse für ein einheitliches, verbindliches Berichten und für Berichte, die Wirkung in der Praxis entfalten.

 

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